Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen bei Provence Villen. Wenn und sofern für Buchungen bestimmter Ferienwohnungen abweichende Bedingungen gelten, sind die abweichenden Bedingungen maßgebend.

2. Der Mieter muss anerkennen, dass Provence Villen Ferienwohnungen von privaten Dritten (im Folgenden: „der Eigentümer“) vermietet und muss sich in jedem Fall entsprechend verhalten.

3. Unter der Mietsache/der Ferienwohnung sind die betreffende Ferienwohnung mit Grundstück, die sonstige Ausstattung, Schwimmbad(-bäder), das Inventar, Werkzeuge und alle zur betreffenden Ferienwohnung und zum Grundstück zählenden (beweglichen) Sachen zu verstehen.

4. Unter dem Mieter (im Folgenden: „der Mieter“) ist derjenige zu verstehen, der den Mietvertrag mit Provence Villen eingeht. Außerdem ist unter dem Mieter derjenige zu verstehen für den oder in dessen Namen der Mieter den Mietvertrag mit Provence Villen eingeht.

2. Reservierungen und Bezahlung

1. Provence Villen ist befugt, die angegebenen Preise zu ändern, wenn zwischen der Buchung und dem gebuchten Urlaubszeitraum eine Frist von 7 Monaten oder länger verstreicht.

2. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn das Buchungsformular (über Internet) bei Provence Villen eingegangen ist (oder die Buchung telefonisch erfolgt ist) und die Buchung durch Provence Villen mit einer Bestätigung und einer Rechnung per E-Mail bestätigt wurde, jedoch unter der auflösenden Bedingung, dass der Eigentümer - unabhängig der Gründe - innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt des Buchungsformulars nachträglich angibt, dass die Vermietung im betreffenden Zeitraum nicht möglich ist. Wenn und sofern diese auflösende Bedingung von Provence Villen geltend gemacht und der Mieter geschädigt wird, schließt Provence Villen jegliche Haftung aus, außer wenn die Schäden auf Vorsätzlichkeit oder bewusste Leichtfertigkeit von Provence Villen zurückzuführen sind.

3. Eine bestätigte Buchung ist definitiv und unwiderruflich. Das Fernabsatzgesetz, insbesondere die darin enthaltene Bedenkzeit von 14 Werktagen gilt nicht für Reisen, die über das Internet gebucht wurden. In diesem Gesetz gilt für die Tourismusindustrie aufgrund des spezifischen Charakters der gelieferten Dienstleistungen eine Ausnahmeregelung, ausgehend von der europäischen Fernabsatzrichtlinie, die ebenfalls eine Ausnahmeregelung für Dienstleistungen vorsieht, die die Unterbringung, den Transport, das Gaststättengewerbe und Freizeiteinrichtungen betreffen.

4. Reservierungen gehen von Wechseltag zu Wechseltag, außer es besteht eine anderweitige Vereinbarung.

5. Provence Villen berechnet einmalig einen Betrag von € 30,00 (inkl. MwSt.) an Reservierungskosten.

6. In allen Buchungen über Provence Villen ist automatisch eine Schadensversicherung für Ferienwohnungen enthalten.

7. Die angegeben Mietpreise sind pro Woche fällig, außer dies wurde abweichend angegeben oder vereinbart.

8. Die Anzahlung des Mieters muss spätestens 8 Tage nach Erhalt der E-Mail mit der Bestätigung und der Rechnung bei Provence Villen eingegangen sein, außer Provence Villen und der Mieter haben eine abweichende Regelung vereinbart. Diese Anzahlung setzt sich aus 30% des gesamten Mietpreises, den Reservierungskosten und den Versicherungskosten zusammen.

9. Die verbliebenen 70% des gesamten Mietpreises, die Kaution und eventuelle zusätzliche Kosten müssen spätestens 8 Wochen vor dem Aufenthalt auf dem Konto von Provence Villen eingegangen sein, außer Provence Villen und der Mieter haben eine abweichende Regelung vereinbart.

10. Bei Buchungen mit einer Frist von (weniger als) 8 Wochen vor Beginn des Aufenthalts muss der gesamte Mietpreis, inkl. der Reservierungskosten, der Versicherung(en), der Kaution und eventueller zusätzlicher Kosten auf einmal (eventuell als telefonische Überweisung) gezahlt werden.

11. Erfolgt die Zahlung der geschuldeten Beträge nicht rechtzeitig, gerät der Mieter automatisch in Verzug. Provence Villen sendet dem Mieter eine schriftliche Mahnung. Ist der geschuldete Betrag innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der Mahnung nicht bei Provence Villen eingegangen, wird der Mietvertrag als storniert betrachtet. In diesem Fall ist Provence Villen berechtigt, Stornierungskosten entsprechend Artikel 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berechnen.

12. Nach der vollständigen Zahlung des Mietpreises erhält der Mieter etwa 4 Wochen vor Beginn des Mietzeitraumes die Reisebelege mit der Adresse der Ferienwohnung, den Angaben des Verwalters/ Servicebüros, der/das dem Mieter den Schlüssel übergeben wird, sowie allgemeine Informationen und weitere Vereinbarungen und Besonderheiten (wie Bettwäsche - mitzubringen oder im Mietpreis enthalten -, Endreinigung, Kaution usw.).

3. Änderungen durch den Mieter

1. Wenn der Mieter den geschlossenen Mietvertrag ändern möchte, erfordert dies die ausdrückliche, schriftlicher Zustimmung von Provence Villen. Ab und innerhalb einer Frist von 4 Wochen vor der Ankunft ist eine Änderung in keinem Fall möglich. Für jede Änderung in einer bereits erfolgten (und/oder bestätigten) Buchung berechnet Provence Villen einen Betrag von € 50,00 (inkl. MwSt.).

2. Wenn der Mieter die Buchung innerhalb einer Frist von 4 Wochen vor Ankunft ändern möchte, gelten die Stornierungsbestimmungen gemäß Artikel 5.

4. Änderungen durch Provence Villen

1. Provence Villen hat das Recht, den Mietvertrag aufgrund von wichtigen Umständen zu ändern. Darunter sind Umstände zu verstehen, die dazu beitragen, dass die Vertragserfüllung von Provence Villen nicht angemessen erfolgen kann, wie (jedoch nicht erschöpfend) der Verkauf der gemieteten Ferienwohnung oder die durch ein unvorhergesehenes Ereignis eingetretene Unvermietbarkeit der Ferienwohnung. Provence Villen hat das Recht, den Mietvertrag aufgrund von höherer Gewalt zu ändern. Darunter fallen in jedem Fall (jedoch nicht erschöpfend) Krieg, Streik, Naturkatastrophen, außergewöhnliche Wetterbedingungen und Tod des Eigentümers. In einem solchen Fall ist Provence Villen berechtigt, dem Mieter eine andere Ferienwohnung in vergleichbarer Qualität und mit einem vergleichbaren Preis anzubieten, ohne dadurch die Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu verletzen. Wenn keine andere, vergleichbare Ferienwohnung angeboten werden kann, wird der bereits gezahlte Mietpreis erstattet.

2. Eine Haftung für eventuelle andere, zusätzliche Schäden und/oder Verzugsschäden wird von Provence Villen nicht gewährt, außer wenn die Schäden auf Vorsätzlichkeit oder bewusste Leichtfertigkeit von Provence Villen zurückzuführen sind.

5. Stornierung

1. Wenn der Mieter den Mietvertrag stornieren möchte, werden, neben den Reservierungskosten und den Kosten der Reiserücktrittsversicherung (falls abgeschlossen), außerdem die Stornierungskosten berechnet. Diese übersteigen die Höhe des Mietpreises nicht.

2. Der Mieter muss während der Geschäftszeiten stornieren. Wird außerhalb der Geschäftszeiten storniert, wird die Stornierung am nächsten Werktag (Montag bis Freitag) wirksam.

3. Provence Villen ist berechtigt, den Mietvertrag zu stornieren, wenn der Mieter in Verzug ist und/oder in den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Fällen.

4. Bei einer Stornierung vor einer Frist von 8 Wochen vor Beginn des Aufenthalts schuldet der Mieter einen Betrag von 30% des gesamten Mietpreises.

5. Bei einer Stornierung innerhalb einer Frist von 8 Wochen vor Beginn des Aufenthalts schuldet der Mieter den gesamten Mietpreis.

6. Bei einem vorzeitigen Abbruch des Aufenthalts bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

6. Reiseversicherung, Schadensversicherung für Ferienwohnungen und Reiserücktrittsversicherung

1. In allen Buchungen über Provence Villen ist automatisch eine Schadensversicherung für Ferienwohnungen enthalten.

2. Der Mieter kann über Provence Villen unmittelbar bei der Buchung in Zusammenarbeit mit dem Versicherer Europeesche Verzekeringen eine All Risk-Reisestornoversicherung abschließen. Gesondert davon kann der Mieter über Provence Villen auch eine Reiseversicherung abschließen.

3. Die Prämie für die All Risk-Reisestornoversicherung beträgt 7% des Mietpreises zuzüglich Versicherungssteuer und Verwaltungskosten.

4. Die Prämie für die Schadensversicherung für Ferienwohnungen beträgt 1,5% des Mietpreises zuzüglich Versicherungssteuer und Verwaltungskosten. Eventuelle Schäden am Inventar sind bis maximal € 2.500,00 pro Mietvertrag gedeckt. Um eine Vergütung durch diese Versicherung zu erhalten, ist der Mieter verpflichtet, Provence Villen spätestens am Tag seiner Abreise über eventuelle Schäden zu informieren. Wird diese Meldung unterlassen, verfällt eine eventuelle Vergütung automatisch, wodurch automatisch die Kaution belangt wird.

7. Zusätzliche Kosten

1. Im Mietpreis sind, sofern nicht anders angegeben, die Kosten für den normalen Verbrauch von Wasser und Strom enthalten. Falls eine Schwimmbadheizung oder Klimaanlage genutzt werden kann, kann dafür ein Aufschlag berechnet werden.

2. Sofern nicht anders angegeben, sind die Reservierungskosten, die Versicherungen, die Kaution und eventuelle zusätzliche Kosten und Dienstleistungen wie die Miete von Bettwäsche und Handtüchern sowie die Kosten für die Endreinigung nicht im Mietpreis enthalten.

3. Auf Anfrage ist ein Reisebett erhältlich (falls vorhanden). Eventuell kann dafür ein Aufschlag berechnet werden.

8. Ankunft und Abreise

1. Sofern nicht anders angegeben oder vereinbart, ist der Anreise- und Abreisetag der Ferienwohnung Samstag oder Sonntag.

2. Die Ankunft an der Ferienwohnung ist ab 16:00 Uhr möglich. Die Abreise muss vor 10:00 Uhr erfolgen.

3. Falls der Mieter nach 19:00 Uhr ankommt, muss er so schnell wie möglich, jedoch in jedem Fall vor dieser Uhrzeit, den Verwalter der Ferienwohnung oder das Servicebüro von Provence Villen telefonisch kontaktieren. Eine Ankunft nach 21:00 Uhr ist meist nicht möglich. In einigen Fällen ist eine Ankunft nach 21:00 Uhr möglich, wenn ein vertretbarer Aufschlag gezahlt wurde. Provence Villen hat keinen Einfluss darauf und haftet für keinerlei Schäden, falls sich herausstellt, dass eine Ankunft nach 21:00 Uhr nicht möglich ist.

9. Personenanzahl

1. Die im Mietvertrag und/oder auf dem Buchungsformular vereinbarte maximale Personenanzahl darf nicht überschritten werden, außer diese wurde vorab schriftlich oder per E-Mail mit Provence Villen vereinbart. In einem solchen Fall ist Provence Villen berechtigt, Mehrkosten zu berechnen. Wenn ohne Zustimmung von Provence Villen mehr Personen in der gemieteten Ferienwohnung übernachten und/oder auf dem zugehörigen Grundstück campen als vereinbart wurde, gerät der Mieter automatisch in Erfüllungsverzug seiner Pflichten aus dem Mietvertrag und ist schadenersatzpflichtig.

2. Provence Villen und der Mieter vereinbaren, den von Provence Villen aus der Folge des Verstoßes des unter Absatz 1 angegebenen Verbotes erlittenen Schaden vorab auf € 150,00 pro Tag und pro Person für die Personenanzahl zu bestimmen, die über die maximal erlaubte Personenanzahl hinausgeht. Diese Zahlung gilt als Vertragsstrafe für die Nichteinhaltung einer Verpflichtung. Unbeschadet dessen gilt außerdem das Recht von Provence Villen, nachträglich die Einhaltung und/oder (zusätzlich) Schadenersatz gleich welcher Art zu fordern.

10. Endreinigung

1. Die Durchführung der Endreinigung wird meist zu den bei den Informationen zur Ferienwohnung auf der Website von Provence Villen, in der Buchungsbestätigung und auf der Rechnung angegeben zusätzlichen Kosten zwingend verlangt. Auch wenn der Mieter einen Betrag für die Endreinigung zahlt, muss er bei der Abreise die Ferienwohnung ordentlich und die Küche aufgeräumt und (besenrein) sauber hinterlassen. Müll muss vom Mieter vor der Abreise selbst entsorgt werden.

2. Der Eigentümer und/oder Verwalter ist berechtigt, einen Teil der/die Kaution als zusätzliche Reinigungskosten einzubehalten, wenn der Mieter dem nicht nachkommt.

11. Kaution

1. In einigen Fällen muss bei der Ankunft eine Kaution gezahlt werden, die bei der Abreise nach Abzug eventueller zusätzlicher Kosten (wie Reinigungskosten, Miete für Bettwäsche und Handtücher) oder durch den Mieter verursachten Bruch, Schäden oder Beschädigungen erstattet wird. Die Höhe der Kaution ist auf der Rechnung angegeben. Die Zahlung der Kaution vor Ort und die Erstattung der Kaution erfolgen zwischen dem Eigentümer/Verwalter und dem Mieter. Provence Villen übernimmt keine Haftung für Schäden aus der Folge von hierdurch entstandenen Problemen.

2. Bei den meisten Ferienwohnungen nimmt Provence Villen die Kaution im Auftrag des Eigentümers in Empfang. Auch in diesem Fall besitzt Provence Villen kein Verfügungsrecht und ist angehalten, die Kaution auf Verlangen des Eigentümers zur Verfügung zu stellen. Nach dem Mietzeitraum kann diese Kaution erst mit Zustimmung des Eigentümers erstattet werden. Diese Zustimmung muss vom Eigentümer innerhalb von vierzehn Tagen an Provence Villen erteilt werden. Fehlt diese Zustimmung, kann Provence Villen die Kaution eigenverantwortlich erstatten. Innerhalb dieses Rahmens übernimmt Provence Villen keinerlei Haftung.

3. Wenn der Mieter seiner Pflicht zur Zahlung der Kaution bei der Ankunft nicht nachkommt, ist der Eigentümer/Verwalter berechtigt, dem Mieter den Zugang zur Mietsache solange zu verweigern, bis die Zahlung der Kaution erfolgt ist.

12. Schwimmbäder

1. Schwimmbäder können in der Regel von Ende April bis Ende September genutzt werden. Ausnahmen sind möglich. In diesem Rahmen übernimmt Provence Villen keinerlei Haftung für jegliche dadurch erlittenen Schäden.

2. Kinder unter 14 Jahren dürfen das Schwimmbad nur unter Aufsicht eines Erwachsenen nutzen.

3. In Frankreich müssen alle Schwimmbäder mit einem Zaun, einer abschließbaren Abdeckung oder einer Alarmanlage ausgestattet sein. Der Eigentümer (und nicht Provence Villen) ist für die Anbringung der ordnungsgemäßen Absicherung verantwortlich.

4. Die Absicherung darf niemals als Ersatz für die Aufsichtspflicht der Eltern für ihre Kinder angesehen werden. Weder Provence Villen noch der Eigentümer haften für Unfälle in Schwimmbädern.

5. Es ist dem Mieter verboten, selbst die technischen Anlagen des Schwimmbads zu bedienen. Treten mit dem Schwimmbad Probleme auf (z.B. es wird grün, die Reinigungsanlage oder die Heizung funktionieren nicht ordnungsgemäß), muss der Mieter zur Vermeidung von Schäden den Verwalter informieren.

13. Haustiere

1. Die Mitnahme von Haustieren in die Ferienwohnung ist nur erlaubt, wenn der Eigentümer dazu vorab seine Erlaubnis erteilt hat. Wenn diese Zustimmung erteilt wurde, ist dies ausdrücklich in der Buchungsbestätigung angegeben, die der Mieter von Provence Villen erhalten hat. Wenn der Eigentümer für die Mitnahme von Haustieren (Mehr-)Kosten berechnet, werden diese (Mehr-)Kosten von Provence Villen an den Mieter weiterberechnet.

2. In allen sonstigen Fällen ist die Mitnahme von Haustieren nicht erlaubt. Rückwirkend kann hierfür eine Geldstrafe von €150,00 pro Haustier pro Tag berechnet werden. Außerdem behält sich Provence Villen das Recht vor, nachträglich die Einhaltung und/oder (zusätzlich) Schadenersatz gleich welcher Art zu fordern.

3. Wenn Haustiere gemäß Absatz 1 erlaubt sind, haftet der Mieter für die eventuell von den Haustieren verursachten Schäden. Der Mieter muss überwachen, dass die mitgebrachten Haustiere keinen Zugang zu den Schlafzimmern und zu Schwimmbädern erhalten und dass die Haustiere ordnungsgemäß und außerhalb des zur Ferienwohnung gehörenden Grundstücks ausgeführt werden.

14. Sonstiges

1. Der Mieter muss sich in der Mietsache ordnungsgemäß verhalten.

2. Es ist nicht erlaubt, in der Ferienwohnung zu rauchen.

3. Es wird vom Mieter erwartet (während des Aufenthalts und bei der Abreise), dass er den Hausmüll, Flaschen, Papier usw. selbst entsorgt sowie den Grill und den Herd/Backofen reinigt.

4. Sofern sich eine Hausordnung in der Ferienwohnung befindet, muss der Mieter die Bestimmungen dieser Hausordnung ausnahmslos einhalten.

5. Ein Mieter, der für Belästigungen oder Beeinträchtigen in einem solchen Maß verantwortlich ist oder sein kann, das eine weitere Fortsetzung des Aufenthalts in der Ferienwohnung in starkem Maße erschwert wird oder werden kann, kann von Provence Villen von der Fortsetzung des Aufenthalts/vom Aufenthalt in der Ferienwohnung ausgeschlossen werden, wenn von Provence Villen nicht angemessen gefordert werden kann, dass der Mietvertrag eingehalten wird. Alle Folgekosten werden dem Mieter berechnet, wenn und sofern ihm/ihr die Folgen der Belästigung oder der Beeinträchtigung zugerechnet werden können.

6. Wenn der Mieter eine Lärmbelästigung verursacht und der Eigentümer darüber Beschwerden der Nachbarn erhält, wird der Mieter darüber vom Verwalter oder von Provence Villen informiert. Der Mieter wird sein/ihr Verhalten sofort ändern. Bei andauernder Lärmbelästigung kann rückwirkend eine Geldstrafe berechnet werden oder der Mieter kann gemäß Absatz 5 von Provence Villen von der Fortsetzung des Aufenthalts/vom Aufenthalt in der Ferienwohnung ausgeschlossen werden.

15. Freistellung

1. Wenn durch und/oder während des Aufenthalts des Mieters Schäden, unabhängig der Art und des Umfangs, an der Ferienwohnung entstehen und Provence Villen angehalten ist, dem Eigentümer diese Schäden und jegliche Folgeschäden zu ersetzen, stellt der Mieter Provence Villen von diesen Verpflichtungen frei.

2. Wenn anderweitig als unter Absatz 1 dieses Artikels bestimmt, während des Aufenthalts des Mieters in der Ferienwohnung Schäden bei Dritten entstehen, für die Provence Villen haftet und in deren Rahmen Provence Villen schadenersatzpflichtig ist, stellt der Mieter Provence Villen von diesen Verpflichtungen frei.

16. Haftung
1. Provence Villen lässt bei seinen Arbeiten die Sorgfalt eines ordentlichen Auftragnehmers walten.

2. Provence Villen haftet nicht für Schäden, Verletzungen oder Unannehmlichkeiten für den Mieter/des Mieters aus der Folge und/oder im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in der Wohnung. Falls es sich um Vorsatz oder schwerwiegendes Verschulden von Provence Villen handelt, haftet Provence Villen nur, soweit die Haftpflichtversicherung von Provence Villen Deckung bietet und Schadenersatz zahlt.

3. Falls Provence Villen, ungeachtet der Gründe, schadenersatzpflichtig ist, beschränkt sich die Höhe des zu zahlenden Schadenersatzes auf die Höhe des Mietpreises, außer die Schäden sind auf Vorsatz oder grobe Leichtfertigkeit von Provence Villen zurückzuführen.

4. Provence Villen übernimmt keinerlei Haftung für:
a) Fotos, Flyer und sonstiges Informationsmaterial sofern die Ausgabe unter der Verantwortung Dritter erfolgte
b) Offenkundige Fehler oder Irrtümer auf ihrer Website oder sonstiger Mitteilungen

5. Provence Villen haftet nicht für Folgeschäden aufgrund von Abweichungen der Mietsache oder Unannehmlichkeiten vor Ort, außer wenn diese Abweichungen oder Unannehmlichkeiten derart sind, dass sie die wesentlichen Bestandteile des Mietvertrages betreffen. In diesem Fall sind die Schäden auf die unmittelbaren Schäden begrenzt. Jede Form von Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung von Provence Villen ist ferner stets auf die Höhe des Mietpreises begrenzt.

6. Provence Villen ist nicht für eventuelle Zusagen ihres Personals und/oder von Dritten verantwortlich, bei denen offenkundig von den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des verantwortlichen Dienstleisters angegebenen Konditionen abgewichen wird, außer derartige Zusagen werden im Anschluss schriftlich bestätigt.

7. Die in diesem Artikel aufgenommenen Ausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten gleichzeitig für das Personal von Provence Villen und/oder für von ihm eingeschaltete Dritte.

8. Provence Villen haftet nicht für Schäden, gegen die der Mieter versichert ist, sowie für Schäden, die der Mieter im Rahmen einer Berufs- oder Geschäftstätigkeit (darunter fallen Schäden durch das Verpassen von Anschlüssen bzw. nicht rechtzeitiges Ankommen am Ziel) erleidet.

9. Provence Villen kann die Funktion einer Internetverbindung/WIFI nicht garantieren, auch wenn angegeben ist, dass diese in der Ferienwohnung vorhanden ist. Eine (vorübergehende) nicht vorhandene oder nicht funktionierende Internetverbindung/WIFI kann weder Provence Villen noch dem Eigentümer angelastet werden.

10. Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch für alle Verluste/Schäden an der Mietsache und dem zugehörigen Inventar, ungeachtet dessen, ob dies auf eine Handlung oder Unterlassung des Mieters oder von Dritten zurückgeht, die sich mit Zustimmung des Mieters in der Ferienwohnung oder auf dem zugehörigen Grundstück befinden. Schäden an der Ferienwohnung werden dem Mieter zugerechnet, außer dieser kann das Gegenteil beweisen. Provence Villen vereinbart im Rahmen der Drittbegünstigtenklausel zugunsten des Eigentümers, dass der Mieter angehalten ist, sämtliche Schäden an der Ferienwohnung, die während seines Aufenthalts entstanden sind, an den Eigentümer zu vergüten. Für den Mieter ist es wichtig, eine private Haftpflichtversicherung zu besitzen. Dabei geht Provence Villen davon aus, dass der Mieter diese abgeschlossen hat. Der Mieter stellt Provence Villen von der Verpflichtung der Zahlung von Schadenersatz an den Eigentümer für Schäden frei, die an der Ferienwohnung aufgrund oder während des Aufenthalts des Mieters entstanden sind. Gleiches gilt für Schäden, die bei Dritten entstanden sind und an diese zu vergüten sind. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass Schäden an der Ferienwohnung, die während des Aufenthalts entstehen, dem Mieter zugerechnet werden, außer wenn das Gegenteil bewiesen wird.

11. Baumaßnahmen in der Nähe der gemieteten Ferienwohnung sind von Provence Villen nicht immer vorauszusehen. Bei der Auswahl an Ferienhäusern hat Provence Villen versucht, die Mieter soweit wie möglich von Baulärm zu schützen. Provence Villen kann jedoch neue Initiativen oder geänderte Pläne nicht vermeiden. Es kommt deshalb manchmal vor, dass (in der Nähe) bei der gemieteten Ferienwohnung Baumaßnahmen stattfinden. Für eine derartige Situation übernimmt Provence Villen keine Verantwortung. Provence Villen haftet gleichfalls nicht für Störungen und den Ausfall der Strom- Gas- und Wasserversorgung.

17. Zinsen und Inkassokosten

1. Wenn der Mieter einer finanziellen Verpflichtung gegenüber Provence Villen nicht rechtzeitig nachgekommen ist, schuldet er für jeden Monat oder jeden Teil eines Monats einen Zins von 1% auf die Hauptforderung.

2. Darüber hinaus ist er zur Vergütung aller außergerichtlichen Inkassokosten mit einem Mindestbetrag von € 50,00 verpflichtet.

18. Beschwerden

1. Bei Fragen, Problemen oder Beschwerden über die gemietete Ferienwohnung muss der Mieter immer zuerst und unmittelbar den Verwalter kontaktieren. Wenn der Verwalter die Beschwerde nicht zufriedenstellend behandelt, muss der Mieter Provence Villen während seines Aufenthalts innerhalb von 24 Stunden informieren (am Wochenende über die Notrufnummer von Provence Villen), sodass Provence Villen passende Maßnahmen ergreifen kann. Wenn die Beschwerde anschließend noch nicht befriedigend behandelt wurde, muss der Mieter spätestens innerhalb von 2 Wochen nach seiner Rückkehr eine schriftliche Beschwerde bei Provence Villen einreichen. Diese muss alle sachlichen Angaben und Beweise in Form von Erklärungen von Zeugen und/oder Fotos enthalten.

2. Hält sich der Mieter sich nicht an die Frist und die Bedingungen, die in Absatz 1 dieses Artikels bestimmt wurden, verliert er sein Recht auf Schadenersatz, sofern ein Recht auf Schadenersatz bestand.

3. Bei einer frühzeitigen Abreise (ohne Rücksprache mit und ohne vorhergehendes schriftliches Einverständnis von Provence Villen) aus der Ferienwohnung bleibt die gesamte Mietsumme geschuldet und Provence Villen ist von jeder Form der Entschädigung befreit.

19. Rechtswahl

1. Für alle Rechtsstreitigkeiten mit Provence Villen gilt niederländisches Recht.

2. Ungeachtet der Bestimmungen aus Artikel 17 ist das Gericht in Arnhem unter Ausschluss anderer Gerichte als einziges Gericht befugt, über Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden.

 

Nimwegen (Nijmegen), Version 12-02-2016